CuT - Computer und Telekommunikation
Computer und
Telekommunikation
Alexander von Sivers
CuT Team

AGB der Firma Computer und Telekommunikation,
Alexander von Sivers

  1. Geltungsbereich
    1. Die Computer und Telekommunikation, Alexander von Sivers, Brunhamstr. 21; 81429 München (nachfolgend CuT genannt) führt alle Verkäufe, Lieferungen und Zurverfügungstellung von Hard- und Software sowie sonstigen Telekommunikationsleistungen zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) aus, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
    2. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen. Sie gelten unabhängig der hier vorliegenden AGB gegenüber dem Hersteller.
    3. Mögliche notwendige Änderungen der nachfolgenden Bedingungen sind nur wirksam, sofern sie zuvor von CuT genehmigt worden sind und schriftlich fixiert sind.
    4. Entgegenstehende Einkaufs-, Auftrags- oder sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn dieser auf sie verweist und CuT ihrer Geltung nicht widerspricht. Für fremdbezogene Hard- und Software gelten im Übrigen die Gewährleistungs- und Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller.

  2. Angebot, Vertragsabschluss
    1. Die Angebote der CuT sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von CuT oder durch die Ausführung des Auftrages zustande. Vorausgehende Erklärungen des Kunden, insbesondere Bestätigungsschreiben, gelten lediglich als Angebot zum Vertragsabschluss. Ist die Bestellung des Kunden als Angebot im Sinne des § 145 BGB zu qualifizieren, so kann CuT dieses innerhalb von vier Wochen annehmen.

    2. Der Umfang der vertraglichen Verpflichtung ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden, der Auftragsbestätigung und/oder sonstigen Leistungsbeschreibungen von CuT. Das Schweigen von CuT auf nachträgliche Abänderungs- und/oder Ergänzungswünsche bedeutet Ablehnung. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen von CuT zumutbar sind. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktion und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und weiteren Entwicklungen.

  3. Leistungen/Gefahrübergang
    1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab CuT in München vereinbart. Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.

    2. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von CuT benannt sind, auf den Kunden über. Dies gilt selbst dann, wenn die Ware durch eigene Leute und Transportfahrzeuge von CuT transportiert wird. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit von Angestellten von CuT wird ausgeschlossen.

    3. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und zu dessen Lasten abgeschlossen, wenn dies CuT rechtzeitig vor Lieferung mitgeteilt wird.

    4. Die Gefahr geht selbst dann über, wenn Lieferbereitschaft gegeben ist, die Lieferung jedoch aus Gründen unterbleibt, die von CuT nicht zu vertreten sind. Voraussetzung für den Gefahrübergang ist, dass dem Kunden Mitteilung von der Lieferbereitschaft gemacht wurde.

    5. Die Gefahr geht insbesondere auch dann über, wenn sich der Kunde in Annahmeverzug befindet. In diesem Falle behält CuT den vereinbarten Vergütungsanspruch, wenn nach dem vereinbarten Lieferzeitpunkt die Ware zufälligerweise untergeht oder die Lieferung aus von CuT nicht zu vertretenden Gründen unmöglich wird.

    6. Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt CuT ausdrücklich vorbehalten.

    7. Vereinbare Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von CuT zu vertreten sind, so können die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.

    8. Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von CuT vereinbart und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei CuT oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzugs auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte CuT mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen Lieferverzug ist im Fall leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, im Übrigen ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens,maximal jedoch 5% des Lieferwerts begrenzt. CuT behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies nicht von CuT zu vertreten ist.

    9. Ist eine Anzahlung vereinbart, beginnt die Lieferfrist frühestens mit Eingang der Anzahlung bei CuT.

  4. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Die Preise verstehen sich in EURO rein netto und, soweit nichts anderes vereinbart wird, ab Firmensitz von CuT oder ab Werk des Lieferanten und nur für den jeweiligen Auftrag. Sie schließen Verpackung, Fracht, Anfuhr, Transportversicherung, Installation und Bedienerschulung nicht ein.

    2. Die Preise sind grundsätzlich Nettopreise im Sinne des UStG. Die jeweils gültige Mehrwertsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt. Maßgeblich sind allein die im Angebot dargelegten Preise.

    3. CuT behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn mehr als vier Monate nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen – insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen - bei CuT eintreten. Diese wird CuT dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

    4. Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Onlineauktionen ist der Betrag nach Bekanntgabe des Gesamtbetrages fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist CuT unbeschadet seiner sonstigen Rechte zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechtigt.

    5. Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

    6. Bei Zahlungsverzug oder Überschreitung der von CuT gewährten Kreditlinie ist CuT berechtigt, sämtliche Lieferungen einzustellen. In diesem Fall werden sämtliche noch ausstehende Rechnungsbeträge früherer Verträge sofort zur Zahlung fällig.

    7. CuT ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist CuT berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

    8. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von CuT nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
    9. Soweit von den obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund (insbesondere wenn der Kunde seinen Abnahme- und Zahlungsverpflichtungen schuldhaft nicht nachkommt oder CuT bekannt wird, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert haben oder Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird) abgewichen wird, werden sämtliche Forderungen sofort zur Zahlung fällig und CuT kann wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen.

    10. Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

  5. Eigentumsvorbehalt
    1. Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von CuT bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.

    2. Der Kunde hat die Vorbehaltsware auf eigene Kosten sorgfältig für CuT zu verwahren und insbesondere gegen Feuer, Wasser Diebstahl und sonstige Haftungsrisiken zu versichern. Seine entsprechenden Ansprüche aus diesen Sicherungsverträgen tritt der Kunde bereits jetzt an CuT ab; CuT nimmt diese Abtretung hiermit an.

    3. Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit CuT nicht gehörenden Waren erwirbt CuT Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für CuT als Hersteller i.S.d. § 950 BGB, ohne CuT zu verpflichten. An der verarbeiteten Ware entsteht Miteigentum von CuT im Sinne der vorstehenden Bestimmungen.

    4. Bei Zahlungsverzug auch aus anderen zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von CuT an Kunden oder bei Vermögensverfall des Kunden darf CuT zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.

    5. Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von CuT. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit CuT über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.

  6. Mängelhaftung
    1. Sofern die Lieferung mangelhaft ist, d.h. die Istbeschaffenheit zuungunsten des Kunden von der Sollbeschaffenheit abweicht, hat der Kunde CuT unverzüglich davon zu unterrichten. CuT gewährt dann innerhalb einer angemessenen Frist zwei kostenlose Nachbesserungsversuche oder es erfolgt, nach Wahl von CuT, eine Ersatzlieferung. Die bei der Nachbesserung ersetzten Teile bzw. das Ersatzgerät bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von CuT. Bei Fehlschlagen der Nachbesserungsversuche oder Nichtvornahme der Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Minderung nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Sofern der Kunde den Kaufgegenstand nicht zur Mängelbeseitigung zur Verfügung stellt, wird CuT von seiner Verpflichtung zur Mängelbeseitigung frei.

    2. Nach bereits einer erfolgten, zunächst erfolgreichen Nachbesserung, erfolgt keine zweite
      Nachbesserung, sofern erkennbar ist, dass der erneut aufgetretene Fehler durch ein
      Fremdprogramm verursacht wurde.

    3. Erweist sich die Beanstandung des Kunden als unberechtigt, so trägt der Kunde alle Kosten, die CuT aufgrund der unberechtigten Reklamation entstanden sind.

    4. Die Gewährleistung bei Neuware beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang bei Kaufleuten und 24 Monate bei Verbrauchern. Bei gebrauchter Ware wird die Gewährleistung bei Verbrauchern auf ein Jahr begrenzt, bei Kaufleuten ausgeschlossen.

    5. Sofern ein Hersteller eine über die Gewährleistung hinausgehende Garantie gewährt, entstehen daraus keine weitergehende Verpflichtungen von CuT.

    6. Bezüglich Waren, die CuT von dritter Seite bezogen hat, ist der Kunde vor der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber CuT verpflichtet, diesbezüglich zunächst den Lieferanten, auch auf dem Gerichtswege, in Anspruch zu nehmen. Zu diesem Zwecke tritt CuT seine Ansprüche gegen den Lieferanten der Ware an den Kunden ab. Der Kunde nimmt diese Abtretung an.

    7. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler, Betrieb mit falscher Stromart oder –spannung, Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Serien-Nummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.

    8. Gleiches gilt, wenn der Mangel auf der Vornahme von Reparaturen durch nicht von CuT autorisiertem Personal sowie auf Verwendung von Datenträgern oder sonstigem Zubehör, das nicht von CuT geliefert oder zur Verwendung empfohlen wurde, beruht, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht für den Mangel ursächlich sind.

  7. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
    1. CuT übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat CuT von allen gegen ihn aus diesem Grunde erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
    2. Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde CuT von alle Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.

  8. Haftung
    1. Alle Vorschläge, Beratungen und Auskünfte werden nach bestem Wissen erteilt. Der Kunde hat eigenverantwortlich zu überprüfen, ob die Ware von CuT seinem Anforderungsprofil entspricht.

    2. Es wird darauf hingewiesen, dass eingesetzte Fremdprogramme etc. unentdeckte Fremdrisiken beinhalten können. CuT haftet nicht für durch Mängel an Fremdprogrammen hervorgerufene Schäden.
    3. Jede durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Haftung von CuT und seinen Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt grundsätzlich für Schadensersatzansprüche, Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung und Ansprüchen aus unerlaubter Handlung und bezieht sich auch auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter von CuT. CuT haftet nicht für den Ersatz von Mangelfolgeschäden, mittelbaren Schäden und entgangenen Gewinn, egal aus welchem Grund. Dies gilt jedoch nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

    4. Die Haftung ist insbesondere auch im Hinblick auf Datenverlust ausgeschlossen.

    5. Im Hinblick auf die Einführung eines neuen Systems erstreckt sich die Haftung auf die Funktionsfähigkeit des zu installierenden Systems, nicht aber auf mit diesem System zu erreichende wirtschaftliche Zwecke.

    6. Die Haftung von CuT ist begrenzt auf die Höhe des Verkaufswertes des jeweils einzelnen Liefergegenstandes. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

  9. Datensicherung
    1. Der Kunde verpflichtet sich, vor dem Tätigwerden von CuT an seiner EDV Anlage, eine vollständige Datensicherung durchzuführen. CuT übernimmt keine Haftung, für bei Reparaturen und Installationen verloren gegangene Daten.

  10. Rücktritt
    1. Im Falle der Unmöglichkeit von Cut, die bestellte Ware zu liefern, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

    2. Das Rücktrittsrecht steht dem Kunden auch dann zu, sofern CuT aus vertretbaren Gründen in Lieferverzug ist und eine vom Kunden gesetzte Frist mit Ablehnungsandrohung bereits erfolglos verstrichen ist. In diesem Falle ist der Ersatz des mittelbaren Schaden ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht.

    3. Letztlich kann der Kunde auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn CuT die unter Ziff. VI genannten Nachbesserungsversuche oder Ersatzlieferungen innerhalb angemessener Frist fruchtlos verstreichen lässt.

    4. CuT kann vom Vertrag zurücktreten, sofern der Kunde mit der Zahlung des vereinbarten Kaufpreises mehr als nur unerheblich in Verzug geraten ist oder der Kunde eine erhebliche Vertragsverletzung begeht.

  11. Datenschutz
    1. Die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten des Kunden werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen bei CuT verarbeitet.

  12. Allgemeine Bestimmungen
    1. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche, einschließlich Ersatzansprüche, aus dem Vertrag mit CuT, auf den diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, abzutreten.

    2. Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte seitens des Kunden sind nur aufgrund unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zulässig. Gleiches gilt für eine Aufrechnung seitens des Kunden.

    3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, wenn der Kunde Vollkaufmann ist.

    4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenverkehr ist ausgeschlossen.

  13. Salvatorische Klausel
    1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.


    München, im August 2010
AGB der Firma Computer und Telekommunikation, Alexander von Sivers, Download als PDF
Noch Fragen?
Call CuT: +49 89 45228290
Telefonanlagen – DeTeWe – Eumex – Agfeo – M-net – DECT – VoIP